Tuesday 26. January 2021
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Inhalt:

Organisation der Ausbildung DG

 

Die Ausbildung basiert auf zwei zentralen Prinzipien: Eigenverantwortlichkeit und Selbstorganisation und ist nicht in fixen Lehrgängen organisiert, sondern die im Curriculum enthaltenen Ausbildungsschritte können nach persönlichem Entwicklungsbedarf absolviert werden. Der Verein und die AusbildungskollegInnen bilden ein soziales Netzwerk, das als Lernfeld genutzt werden kann und die Basis für laufende Qualitätssicherung bietet. Didaktisch und organisatorisch verbindet die Ausbildung in Dynamischer Gruppenpsychotherapie folgende drei Aspekte:

  • Selbsterfahrung im Einzel- und Gruppensetting: Dieser Aspekt wird von uns mehr betont als vom Psychotherapiegesetz gefordert. Das entspricht unserer Sichtweise von Psychotherapie als dialogischem und Emanzipation fördernden Prozess, in dem TherapeutInnen neben ihrer fachlichen Kompetenz auch ihre Persönlichkeit in reflektierter, für Patientinnen/KlientInnen hilfreicher Form einbringen.
  • Fundierte theoretische Auseinandersetzung: Diese vermittelt das begriffliche Instrumentarium zu Reflexion, Analyse und Interventionsplanung von Entwicklungsprozessen von Gruppen und Einzelpersonen.
  • Supervidierte psychotherapeutische Praxis: In dieser Ausbildungsphase wird die therapeutische Tätigkeit supervisorisch von einem/einer LehrtherapeutIn DG begleitet, um die Integration von Theorie und Praxis sicher zu stellen.

 

Aufnahmeverfahren und Stationen der Ausbildung

  1. Zunächst ist der Nachweis zu erbringen, dass die Voraussetzungen gemäß §10 des Psychotherapiegesetzes erfüllt werden:
    • vollendetes 24. Lebensjahr
    • erfolgreich absolviertes Psychotherapeutisches Propädeutikum
    • eine abgeschlossene Ausbildung in einem entsprechenden Quellenberuf oder
    • eine Zulassung aufgrund persönlicher Eignung nach Einholung eines entsprechenden Gutachtens des Psychotherapiebeirates (BMG) oder
    • ein abgeschlossenes Studium gem. § 10 (2Z8) PTG oder
    • ein in Österreich nostrifizierter Abschluss eines ordentlichen Studiums an einer ausländischen Universität gem. § 10 (2Z9) PTG

     

  2. Aufnahmeverfahren: Um die grundsätzliche Eignung für den psychotherapeutischen Beruf und die fachspezifische Ausbildung beurteilen zu können, beinhaltet dieses:
    • ein Beratungsgespräch mit dem/der regionalen AusbildungsberaterIn
    • Zwei Aufnahmegespräche mit DG LehrtherapeutInnen
    • Teilnahme an einem gruppentherapeutischen Seminar über mindestens 40 Std. (T-Gruppe, Sensitivity-Training) mit Abschlussgespräch
    • schriftliche Bewerbung

     

  3. Bei Erfüllung der Aufnahmebedingungen und positiver Absolvierung des Aufnahmeverfahrens  kann nach Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags die Ausbildung begonnen werden (siehe Ausbildungsvertrag).

     

  4. Das modulare Ausbildungsprinzip gestattet es, anhand des Curriculums die Reihenfolge der Ausbildungsschritte, wie sie der persönlichen Entwicklung und Kompetenzerweiterung angemessen sind, selbst zu setzen.

     

  5. Die Bildung von ausbildungsbegleitenden Peergroups wird angeregt und die Begleitung durch AusbildungsberaterInnen wird angeboten.

     

  6. Jeder Ausbildungsschritt wird durch abschließende Reflexionsgespräche, die klären sollen, ob das jeweilige Ausbildungsziel erreicht wurde, evaluiert. Zwei Zwischenbeurteilungen durch die LehrtherapeutInnen-Versammlung geben Rückmeldungen zum Ausbildungsstand, die neben der positiven Beurteilung auch eventuelle Empfehlungen oder Auflagen enthalten. Die Zwischenbeurteilungen einzuholen, liegt in der Verantwortung des/der KandidatIn.

     

  7. Mit der positiven zweiten Zwischenbeurteilung nach Absolvierung von mindestens zwei Dritteln der Ausbildung wird die Fähigkeit des Kandidaten, der Kandidatin zur Arbeit als „PsychotherapeutIn in Ausbildung unter Supervision“ bestätigt.

     

  8. Zum Abschluss der Ausbildung verfasst der Kandidat, die Kandidatin eine schriftliche Arbeit nach wissenschaftlichen Kriterien, die zeigen soll, wie erworbenes methodisches und theoretisches Wissen für die Lösung eigener Fragestellungen angewendet werden kann.

     

  9. Die Gesamtevaluation erfolgt durch das Ausbildungskomitee der LehrtherapeutInnen-Versammlung. Dieses stellt aufgrund der vorgelegten Unterlagen fest, ob die Qualifikation gegeben ist und die Graduierung ausgesprochen werden kann oder ob Auflagen bzw. weitere Ausbildungsschritte erforderlich sind.
    Sichergestellt werden soll, dass der Kandidat, die Kandidatin folgende Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen kann:
    • Einen für GruppentherapeutInnen erforderlichen persönlichen Entwicklungsstand und hohe Reflexionsfähigkeit
    • Theoretische und methodische Kenntnisse, die persönlichkeits- und interaktionsfördernd eingesetzt werden können
    • Diagnostisches Wissen, sowie die Fähigkeit, gesundheitsfördernde Entwicklungen zu aktivieren
    • Die Fähigkeit therapeutische Designs zu entwickeln und umzusetzen
    • Hohe Kreativität, Empathie-, Krisen- und Konfliktfähigkeit, Verantwortung

     

    Unsere Regelungen im Konfliktfall finden Sie im Ausbildungsvertrag.

     

Teilnahme am Vereinsleben

 

Wie alle Mitglieder sind auch AusbildungskandidatInnen eingeladen, sich am Vereinsleben aktiv zu beteiligen, z.B. in der Konzeption und Organisation von Tagungen, Jour fixes und Projekten. So kann die Fachsektion als soziales Netzwerk genutzt werden, und wertvolle Erfahrungen in der Mitgestaltung einer Organisationseinheit können gewonnen werden.
Die Reflexion dieser Erfahrungen und ablaufender Prozesse stellt ein wesentliches Kriterium der Qualitätssicherung dar und dient darüber hinaus als zusätzliches Feld, in dem vielfältige team-, gruppen- und organisationsdynamische Kompetenzen erworben werden können.


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Österreichischer Arbeitskreis für Gruppentherapie und Gruppendynamik (ÖAGG)
Fachsektion Gruppendynamik und Dynamische Gruppenpsychotherapie (GD.DG)

Lenaugasse 3
A-1080 Wien

E-Mail: gruppendynamik@oeagg.at

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